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Erbschaftsteuerreform - UPDATE -

Die bereits beschlossen geglaubte Reform der Erbschaftsteuer lässt noch auf sich warten. Nachdem die Bundesländer unter Führung von SPD, Grünen und Linken den Gesetzentwurf für ebenso verfassungswidrig halten wie die ursprüngliche Regelung, haben sie den Vermittlungsausschuss angerufen. Die damit verbundene Verzögerung führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht sich erneut eingeschaltet hat. Denn die Frist zur Neuregelung ist bereits im Juni abgelaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun angekündigt, sich bereits im September erneut mit der Thematik befassen zu wollen. Die Konsequenzen aus der bisherigen Schwebesituation sind derzeit kaum absehbar. Schlimmstenfalls müssen Erben von Firmen die volle Erbschaftsteuer zahlen.



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